Bild: Siemens
Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover kann der Eon-Konzern keinen Schadensersatz für das Atommoratorium nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima fordern.
Die Bundesregierung hatte im März 2011 nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima für Deutschland ein Atommoratorium ausgerufen. In der Folge wurden mehrere deutsche Kernkraftwerke zwangsabgeschaltet, unter anderen die beiden Eon-Reaktoren Unterweser und Isar 1. Wegen einer unter politischen Vorgaben herbeigeführten "Enteignung", einem Eingriff in die unternehmerische Freiheit, hatte die dam
Montag, 4.07.2016, 16:05 Uhr
Andreas Kögler
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