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Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat einen Betreiber einer Photovoltaikanlage zur Rückzahlung von Einspeisevergütungen in Höhe von 200 000 Euro verurteilt.
Der 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat am 22. September entschieden, dass ein Landwirt zu Recht zur Rückzahlung von Einspeisevergütungen von insgesamt 200 000 Euro verurteilt worden ist, weil er seine Photovoltaikanlage verspätet bei der Bundesnetzagen
Donnerstag, 22.09.2016, 16:08 Uhr
Heidi Roider
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