Bild: Fotolia
Zwei Unternehmen sind vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit einer Klage auf Befreiung von der Ökostrom-Umlage für einzelne Firmenteile gescheitert.
Unternehmen können sich generell von der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostromausbaus befreien lassen, wenn sie aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs den zusätzlichen Kosten auf dem Weltmarkt benachteiligt sind. Der Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes wies nun die Berufungen eines Duisburger Stahlproduzenten (Az: 6 A 71/13) und eines niedersächsischen Verpackungsherstellers (az: 6 A 1999/
Freitag, 10.01.2014, 11:32 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH