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Energie & Management > Vertrieb - Gericht verhindert Rauswurf von Lichtblick
Quelle: Shutterstock / REDPIXELPL
Vertrieb

Gericht verhindert Rauswurf von Lichtblick

Lichtblick darf weiter seine Heizstromkunden in Schwedt an der Oder beliefern. Das entschied ein Gericht gegen die dortigen Stadtwerke. Der Zankapfel: Die Höhe der Konzessionsabgabe.
Das Landgericht Hamburg hat den Stadtwerken Schwedt (Brandenburg) in einer Einstweiligen Verfügung (EV) untersagt, der Lichtblick AG den Lieferantenrahmenvertrag zu kündigen. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner unterschiedlicher Aussagen beider Parteien gegenüber dieser Redaktion.

Laut Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Sasson bezahlt der Ökoenergievertrieb für seine 60 Heizstromkunden und -kundinnen in Schwedt zu wenig Konzessionsabgabe, hält diese aber in dem Kundensegment für zu hoch angesetzt. In einer dritten Mahnung auf Nachzahlung hätten die Stadtwerke als Netzbetreiber damit gedroht, zum 5. Dezember den Lieferantenrahmenvertrag zu kündigen. Danach hätte Lichtblick alle seine Kundinnen und Kunden in der Stadt an der Oder nicht mehr beliefern können, und sie wären unweigerlich in der Ersatzversorgung durch das Stadtwerk gelandet.

Nach übereinstimmenden Aussagen zahlt Lichtblick für seine Heizstromkunden 0,11 Cent pro kWh, während die Stadtwerke Schwedt von Lichtblick 0,61 Cent als Bestandteil der Netzentgelte verlangen. Lichtblick-Justiziar Markus Adam spricht von einer "eindeutigen Rechtslage". Er beruft sich bei dem niedrigeren Satz auf das Bundeskartellamt, das "überhöhte und damit wettbewerbswidrige" Konzessionsabgaben im Heizstrom-Markt 2010 in einer Sektoruntersuchung und "zahlreichen" Missbrauchsverfahren für wettbewerbswidrig eingestuft habe. Das Hamburger Ökoenergie-Unternehmen wirft daher einigen Stadtwerken vor, 23 Jahre nach der Strommarktöffnung immer noch "mit unlauteren Mitteln Wettbewerber aus ihren regionalen Märkten zu verdrängen.

Adam forderte die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung dazu auf, diese Praxis "endlich (zu) unterbinden". Sie sei "Gift für die Wärmewende". Für sie müsse die Bundesregierung hierfür einen "verbindlichen rechtlichen Rahmen" schaffen.

​Stadtwerk: "Der Hammer"

Der Schwedter Stadtwerke-Chef Dirk Sasson, selbst ein Hamburger, zeigte sich empört über das Verhalten von Lichtblick. Alle Heizstromvertriebe zahlten in Schwedt die höhere Konzessionsabgabe, am meisten die Stadtwerke selbst, die 100 der 250 Heizstrom-Kunden hätten. Nur Lichtblick fordere eine Extrawurst. Der Vorwurf, mit einer höheren Konzessionsabgabe Wettbewerber verdrängen zu wollen und zu können, sei ein "Hammer". Zudem sei die Abgabe für die Stadtwerke nur ein durchlaufender Posten an die Stadt, die sich damit das Recht vergelten lässt, öffentliche Flächen für Baustellen am Stromnetz aufzureißen.

Das Gericht habe Lichtblick nur den Netzzugang gerettet und in der Sache selbst nicht entschieden, so Sasson weiter. Lichtblick stellt dies anders dar und verweist auf ein Hauptsacheverfahren.

Das gibt es aber nach Darstellung Sassons noch gar nicht. Die Stadtwerke würden diese Woche mit ihren Anwälten von Becker Büttner Held das weitere Vorgehen in Sachen Lichtblick klären. EIn Ergebnis könnte eine Feststellungsklage sein, dass die höhere Konzessionsabgabe gerechtfertigt ist und Lichtblick dem Stadtwerk also die Differenz zum niedrigeren Satz tatsächlich noch schuldet.

​Das steht in der KAV

Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) begrenzt die Konzessionsabgabe "bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird", auf 0,61 Cent und bei der "Belieferung von Sondervertragskunden" auf 0,11 Cent,

Montag, 6.12.2021, 16:31 Uhr
Georg Eble
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Gericht verhindert Rauswurf von Lichtblick
Lichtblick darf weiter seine Heizstromkunden in Schwedt an der Oder beliefern. Das entschied ein Gericht gegen die dortigen Stadtwerke. Der Zankapfel: Die Höhe der Konzessionsabgabe.
Das Landgericht Hamburg hat den Stadtwerken Schwedt (Brandenburg) in einer Einstweiligen Verfügung (EV) untersagt, der Lichtblick AG den Lieferantenrahmenvertrag zu kündigen. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner unterschiedlicher Aussagen beider Parteien gegenüber dieser Redaktion.

Laut Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Sasson bezahlt der Ökoenergievertrieb für seine 60 Heizstromkunden und -kundinnen in Schwedt zu wenig Konzessionsabgabe, hält diese aber in dem Kundensegment für zu hoch angesetzt. In einer dritten Mahnung auf Nachzahlung hätten die Stadtwerke als Netzbetreiber damit gedroht, zum 5. Dezember den Lieferantenrahmenvertrag zu kündigen. Danach hätte Lichtblick alle seine Kundinnen und Kunden in der Stadt an der Oder nicht mehr beliefern können, und sie wären unweigerlich in der Ersatzversorgung durch das Stadtwerk gelandet.

Nach übereinstimmenden Aussagen zahlt Lichtblick für seine Heizstromkunden 0,11 Cent pro kWh, während die Stadtwerke Schwedt von Lichtblick 0,61 Cent als Bestandteil der Netzentgelte verlangen. Lichtblick-Justiziar Markus Adam spricht von einer "eindeutigen Rechtslage". Er beruft sich bei dem niedrigeren Satz auf das Bundeskartellamt, das "überhöhte und damit wettbewerbswidrige" Konzessionsabgaben im Heizstrom-Markt 2010 in einer Sektoruntersuchung und "zahlreichen" Missbrauchsverfahren für wettbewerbswidrig eingestuft habe. Das Hamburger Ökoenergie-Unternehmen wirft daher einigen Stadtwerken vor, 23 Jahre nach der Strommarktöffnung immer noch "mit unlauteren Mitteln Wettbewerber aus ihren regionalen Märkten zu verdrängen.

Adam forderte die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung dazu auf, diese Praxis "endlich (zu) unterbinden". Sie sei "Gift für die Wärmewende". Für sie müsse die Bundesregierung hierfür einen "verbindlichen rechtlichen Rahmen" schaffen.

​Stadtwerk: "Der Hammer"

Der Schwedter Stadtwerke-Chef Dirk Sasson, selbst ein Hamburger, zeigte sich empört über das Verhalten von Lichtblick. Alle Heizstromvertriebe zahlten in Schwedt die höhere Konzessionsabgabe, am meisten die Stadtwerke selbst, die 100 der 250 Heizstrom-Kunden hätten. Nur Lichtblick fordere eine Extrawurst. Der Vorwurf, mit einer höheren Konzessionsabgabe Wettbewerber verdrängen zu wollen und zu können, sei ein "Hammer". Zudem sei die Abgabe für die Stadtwerke nur ein durchlaufender Posten an die Stadt, die sich damit das Recht vergelten lässt, öffentliche Flächen für Baustellen am Stromnetz aufzureißen.

Das Gericht habe Lichtblick nur den Netzzugang gerettet und in der Sache selbst nicht entschieden, so Sasson weiter. Lichtblick stellt dies anders dar und verweist auf ein Hauptsacheverfahren.

Das gibt es aber nach Darstellung Sassons noch gar nicht. Die Stadtwerke würden diese Woche mit ihren Anwälten von Becker Büttner Held das weitere Vorgehen in Sachen Lichtblick klären. EIn Ergebnis könnte eine Feststellungsklage sein, dass die höhere Konzessionsabgabe gerechtfertigt ist und Lichtblick dem Stadtwerk also die Differenz zum niedrigeren Satz tatsächlich noch schuldet.

​Das steht in der KAV

Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) begrenzt die Konzessionsabgabe "bei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird", auf 0,61 Cent und bei der "Belieferung von Sondervertragskunden" auf 0,11 Cent,

Montag, 6.12.2021, 16:31 Uhr
Georg Eble

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