Das Landgericht Kiel hat die Stadtwerke Quickborn dazu gezwungen, Durchleitungen auch dann zuzulassen, wenn der Endkunde keinen Netznutzungsvertrag direkt mit dem Netzbetreiber abschließt.
Vertragspartner könne auch der Stromhändler sein. Die Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH hatte geklagt, um die Durchleitung zu den Endkunden zu erreichen.
Dienstag, 20.03.2001, 14:41 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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