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Ein Energieanbieter muss nach einem Gerichtsurteil das Kündigungsprozedere auf seiner Website für Verbraucher vereinfachen. Verträge sollen in zwei Schritten aufgelöst werden können.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Strom- und Gasanbieter dazu verurteilt, den digitalen Kündigungsprozess für Verbraucher zu vereinfachen. Aus einem dreistufigen muss ein zweistufiger Vorgang werden. Die Richter gaben damit einer Unterlassungsklage von Verbraucherschützern statt.Die Verbraucherorganisation war über einen Zwischenschritt gestolpert. Nach der Kündigungsschaltfläche
Freitag, 24.05.2024, 14:37 Uhr
Manfred Fischer
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