Das Oberverfassungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in einem Grundsatzurteil den Bau eines Wasserkraftwerks untersagt (Az: 1 A 10532/00).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Wasserkraftwerk-Gesellschaft ab, die im Grenzgebiet zwischen Luxemburg und Deutschland an einem Bachlauf ein Wasserkraftwerk bauen wollte. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hatte jedoch eine entsprechende Genehmigung verweigert, da es sich hier um ein noch naturnahes und
Freitag, 8.12.2000, 13:38 Uhr
Andreas Kögler
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