Das Landgericht München I hat die SWM Versorgungs GmbH München verurteilt, durch ihr Mittelspannungsnetz der EnBW Contracting GmbH Strom für eine auf einem Privatgrundstück in München betriebene Arealversorgung durchzuleiten.
In dem am 28. Januar verkündetem Urteil (Az: 33 O 6442/02) bestätigte das Gericht dem Contracting-Unternehmen, dass es sich zu Recht auf § 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beruft, in dem es heißt: „Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben anderen Unternehmen das Versorgungsnetz zu Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die nicht ungünstiger sind, als sie von ihnen in vergleic
Freitag, 14.03.2003, 17:27 Uhr
Jan Mühlstein
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