Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Das Kartellamt darf von Argus und S&P bis auf Weiteres nicht verlangen, die Namen ihrer Informanten über Kraftstoff-Großhandelspreise herauszurücken. Das hat ein Obergericht entschieden
Ein im März 2025 eingeleitetes Verfahren des Bundeskartellamtes zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel ist jetzt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vorläufig gestoppt worden. Die Behörde hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsspruchs Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel eingelegt und stellt die Arbeit in dem Verfahren
Donnerstag, 30.04.2026, 17:17 Uhr
Georg Eble
© 2026 Energie & Management GmbH