Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Der Betreiber einer Reihenhaussiedlung darf den Mieterstrom ohne Netzentgelte anbieten, auch wenn kleine Straßen die Kundenanlage kreuzen. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 13. Juni 2018 dem Betreiber einer Mieterstromanlage recht gegeben. Eine Reihenhaussiedlung, die über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) versorgt wird, ist auch dann als Kundenanlage zu betrachten, wenn die Häuser auf unterschiedlichen Seiten einer Straße stehen. Der Mieterstromer kann damit seinen Mieterstrom weiterhin ohne Netzentgelte anb
Donnerstag, 14.06.2018, 13:23 Uhr
Heidi Roider
© 2024 Energie & Management GmbH