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Verbraucherschützer wollen per Verbandsklage gegen hohe Preise bei der Fernwärme vorgehen. Das Ziel könnten sie verfehlen. Das zuständige Gericht in Hamm sieht aber Verstöße.
Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der Fernwärme wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen voraussichtlich einen Teilerfolg erreichen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass Eon als Anbieter wohl unwirksamePreissteigerungsklauseln eingesetzt habe. Diese seien aber je nach Region unterschiedlich ausgefalle
Dienstag, 25.08.2026, 12:06 Uhr
dpa
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