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Energie & Management > KWK-Gesetz - Gericht senkt Hürden für KWK-Strom
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KWK-Gesetz

Gericht senkt Hürden für KWK-Strom

Für die im KWK-Gesetz vorgesehenen mittelbare Vermarktung von KWK-Strom muss der Einspeiser keinen Bilanzkreis haben und auch nicht für eine Lastgangmessung sorgen, entschied das Landgericht Braunschweig.
In dem Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 2. April 2014 (Aktenzeichen 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 [85]), auf das die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig aufmerksam macht, ging es um die Auslegung des KWK-Gesetzes. Dieses räumt im § 4 Absatz 3 Satz

Donnerstag, 4.09.2014, 15:44 Uhr
Jan Mühlstein
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Gericht senkt Hürden für KWK-Strom
Für die im KWK-Gesetz vorgesehenen mittelbare Vermarktung von KWK-Strom muss der Einspeiser keinen Bilanzkreis haben und auch nicht für eine Lastgangmessung sorgen, entschied das Landgericht Braunschweig.
In dem Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 2. April 2014 (Aktenzeichen 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 [85]), auf das die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig aufmerksam macht, ging es um die Auslegung des KWK-Gesetzes. Dieses räumt im § 4 Absatz 3 Satz

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