Bild: E&M
Für die im KWK-Gesetz vorgesehenen mittelbare Vermarktung von KWK-Strom muss der Einspeiser keinen Bilanzkreis haben und auch nicht für eine Lastgangmessung sorgen, entschied das Landgericht Braunschweig.
In dem Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 2. April 2014 (Aktenzeichen 9 O 1237/13, 9 O 1237/13 [85]), auf das die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig aufmerksam macht, ging es um die Auslegung des KWK-Gesetzes. Dieses räumt im § 4 Absatz 3 Satz
Donnerstag, 4.09.2014, 15:44 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH