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Die am 18. März 2011 vom Hessischen Umweltministerium verfügte Stilllegung der beiden Blöcke des Kernkraftwerks Biblis war rechtswidrig, entschied nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf Klage des Betreibers RWE Power.
Die Anordnung, für drei Monate den Leistungsbetrieb der Blöcke A und B des Kernkraftwerks Biblis einzustellen, die das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Umsetzung des von der Bundesregierung und den Bundesländern nach dem Fukushima-Unfall vereinbarten Atom-Moratoriums erlassen hat, war formell und materiell rechtswidrig. So lautet das am 27. F
Donnerstag, 28.02.2013, 10:49 Uhr
Jan Mühlstein
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