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Der dritte Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die von der Bundesnetzagentur festgelegten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen am 24. April bestätigt.
Elf Strom- und Gasnetzbetreiber hatten vor dem Gericht geklagt und verlangten höhere Renditen: Die Bundesnetzagentur hatte 9,3 % auf das eingesetzte Eigenkapital für Neuanlagen und 7,6 % für Altanlagen festgesetzt, die Netzbetreiber wollten Renditen zwischen 11 und 13 %. Nach Ansicht der Netzbetreiber habe die Bonner Behörde falsche Ansätze bei der Berechnung benutzt. Das Oberlandesgericht Düsseld
Mittwoch, 24.04.2013, 15:02 Uhr
Andreas Kögler
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