Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Großkunden die Rückkehr in die regulierte Stromversorgung.
In gleich zwei zentralen Punkten korrigierte das schweizerische Bundesverwaltungsgericht die Strommarkt-Spielregeln: Am 25. August erklärte es den Ausschluss des Großkunden Stahl Gerlafingen AG von der gesetzlichen Grundversorgung als unrechtmäßig. Damit können marktzutrittsberechtigte Verbraucher neu zwischen regulierter und freier Stromversorgung zu wählen.
Ursprünglich hatten
Mittwoch, 25.08.2010, 15:27 Uhr
Marc Gusewski
© 2025 Energie & Management GmbH