Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 12. Juni den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das Eon-Kohlekraftwerk Datteln IV aufgehoben und damit der Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. stattgegeben.
Nach Ansicht der Richter sei der Vorbescheid rechtswidrig, da die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Kraftwerks noch offen sei. Für das Kraftwerk sei wegen der großen Nähe zu Wohngebieten und Verbrauchermärkten ein Bebauungsplan erforderlich. Der dem Vorbescheid zunächst zugrundegelegte Bebauungsplan, der die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt schaffen sollte, war bereits rechtkräfti
Dienstag, 12.06.2012, 16:03 Uhr
Andreas Kögler
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