Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 12. Dezember entschieden, dass sich stromintensive Unternehmen in Deutschland erst ab dem Jahr 2012 von den Netzkosten befreien lassen können.
Seit dem August 2011 ist der Paragraph 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Dies trifft für Unternehmen zu, die mehr als 7 000 Arbeitsstunden und 10 GWh pro Jahr abnehmen. Die Bundesnetzagentur hatte Unternehmen die Befreiung rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 gewährt. Das als Landesregulier
Mittwoch, 12.12.2012, 17:07 Uhr
Andreas Kögler
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