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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) berechnet Gebühren für die Bearbeitung der „Besonderen Ausgleichsregelung.“ Die Gebühren dürfen aber so nicht erhoben werden.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Rechtsgrundlage „für nichtig erklärt“, mit der das Bafa bislang seine Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung errechnet, teilte die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) nun in ihrem Energieblog mit.Stromintensive Unternehmen können sich unter gewissen Voraussetzungen in großen Teilen von de
Freitag, 12.01.2018, 13:56 Uhr
Stefan Sagmeister
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