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Energie & Management > Stromnetz - Gericht gibt grünes Licht für Höchstspannungsleitung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stromnetz

Gericht gibt grünes Licht für Höchstspannungsleitung

Amprion darf die 380-kV-Leitung von Wesel nach Osterrath bei Düsseldorf fertig bauen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine neun Jahre alte Klageserie der Stadt Krefeld beendet.
Der Einspruch der Stadt Krefeld hatte sich gegen den 7,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Fellerhöfe und St. Tönis (alles NRW) gerichtet. Wie es in einer Mitteilung des Ãœbertragungsnetzbetreibers Amprion zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt, würden die Bauarbeiten ab Mitte Oktober fortgesetzt und die letzten drei Masten aufgestellt, da weitere Klagen ausgeschlossen sind.

Die Auseinandersetzung reicht bis ins Jahr 2012 zurück, als Amprion mit dem Bau begonnen hatte. Dabei wurden 20 von 23 Masten errichtet und teilweise auch schon mit Leitungen versehen. 2013 wurden die Arbeiten eingestellt. Das Bundesverwaltungsgericht sah nach einer Klage der Stadt Krefeld Nachbesserungsbedarf gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss. Grund: eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das wurde in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren nachgeholt, ein entsprechender Beschluss erging 2019 durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Aber auch gegen diesen Planfeststellungsbeschluss ist die Stadt juristisch vorgegangen – und jetzt damit gescheitert. Das Gericht sah keine „beachtlichen Verfahrensfehler“. Die geplante Trasse sei durch eine frühere Leitung vorbelastet und könne in einem engen Verbund mit der Bestandstrasse geführt werden, sodass keine aufwendigen Leitungskreuzungen nötig sind. „Diesen Gesichtspunkten durfte die Behörde gegenüber der Stadt Krefeld als Grundstückseigentümerin Vorrang einräumen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Zur Geltendmachung von Belangen der Wohnbevölkerung sei die Stadt zudem nicht berufen.

Weitere Klagen sind ausgeschlossen

Die Krefelder Stadtverwaltung äußerte sich zunächst nicht. Vor einer Stellungnahme wolle man die Begründung des Urteils abwarten, hieß es auf Anfrage der Redaktion.

Freude dagegen bei Amprion: „Wir waren sehr zuversichtlich, dass die Klage in allen Punkten abgewiesen wird und wir die wichtige Stromverbindung zeitnah fertigstellen können“, erklärte Projektsprecherin Anne Frentrup. Nun herrsche Klarheit und die Hoffnung, „dass wir auf dieser Basis gut mit den betroffenen Städten zusammenarbeiten und den Dialog konstruktiv fortführen werden“.

Weitere Klageverfahren auf dem Instanzenweg sind übrigens ausgeschlossen, da es sich bei dem Projekt um ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) handelt, für das in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte beschleunigen.

Die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung verläuft über 7,3 Kilometer parallel zu einer vorhandenen Freileitung auf dem Gebiet der Stadt Krefeld von Fellerhöfe nahe dem Rastplatz Hoxhöfe (A44) bis zur Umspannanlage St. Tönis. Der Abschnitt ist Teil des EnLAG-Vorhabens Nummer 14. Dabei handelt es sich um eine rund 53 Kilometer lange 380-kV-Verbindung von der Umspannanlage Niederrhein in Wesel über Moers (Utfort) und Krefeld nach Osterath bei Düsseldorf.

Den Abschnitt von St. Tönis bis zum Punkt Fellerhöfe will Amprion nach der nun vorliegenden Entscheidung des Gerichts bis Ende Februar 2022 fertigstellen. Der restliche Abschnitt bis Osterath ist bereits in Betrieb.

Freitag, 8.10.2021, 14:08 Uhr
Günter Drewnitzky
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Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
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Amprion darf die 380-kV-Leitung von Wesel nach Osterrath bei Düsseldorf fertig bauen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine neun Jahre alte Klageserie der Stadt Krefeld beendet.
Der Einspruch der Stadt Krefeld hatte sich gegen den 7,3 Kilometer langen Abschnitt zwischen Fellerhöfe und St. Tönis (alles NRW) gerichtet. Wie es in einer Mitteilung des Ãœbertragungsnetzbetreibers Amprion zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt, würden die Bauarbeiten ab Mitte Oktober fortgesetzt und die letzten drei Masten aufgestellt, da weitere Klagen ausgeschlossen sind.

Die Auseinandersetzung reicht bis ins Jahr 2012 zurück, als Amprion mit dem Bau begonnen hatte. Dabei wurden 20 von 23 Masten errichtet und teilweise auch schon mit Leitungen versehen. 2013 wurden die Arbeiten eingestellt. Das Bundesverwaltungsgericht sah nach einer Klage der Stadt Krefeld Nachbesserungsbedarf gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss. Grund: eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das wurde in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren nachgeholt, ein entsprechender Beschluss erging 2019 durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Aber auch gegen diesen Planfeststellungsbeschluss ist die Stadt juristisch vorgegangen – und jetzt damit gescheitert. Das Gericht sah keine „beachtlichen Verfahrensfehler“. Die geplante Trasse sei durch eine frühere Leitung vorbelastet und könne in einem engen Verbund mit der Bestandstrasse geführt werden, sodass keine aufwendigen Leitungskreuzungen nötig sind. „Diesen Gesichtspunkten durfte die Behörde gegenüber der Stadt Krefeld als Grundstückseigentümerin Vorrang einräumen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Zur Geltendmachung von Belangen der Wohnbevölkerung sei die Stadt zudem nicht berufen.

Weitere Klagen sind ausgeschlossen

Die Krefelder Stadtverwaltung äußerte sich zunächst nicht. Vor einer Stellungnahme wolle man die Begründung des Urteils abwarten, hieß es auf Anfrage der Redaktion.

Freude dagegen bei Amprion: „Wir waren sehr zuversichtlich, dass die Klage in allen Punkten abgewiesen wird und wir die wichtige Stromverbindung zeitnah fertigstellen können“, erklärte Projektsprecherin Anne Frentrup. Nun herrsche Klarheit und die Hoffnung, „dass wir auf dieser Basis gut mit den betroffenen Städten zusammenarbeiten und den Dialog konstruktiv fortführen werden“.

Weitere Klageverfahren auf dem Instanzenweg sind übrigens ausgeschlossen, da es sich bei dem Projekt um ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) handelt, für das in erster und letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte beschleunigen.

Die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung verläuft über 7,3 Kilometer parallel zu einer vorhandenen Freileitung auf dem Gebiet der Stadt Krefeld von Fellerhöfe nahe dem Rastplatz Hoxhöfe (A44) bis zur Umspannanlage St. Tönis. Der Abschnitt ist Teil des EnLAG-Vorhabens Nummer 14. Dabei handelt es sich um eine rund 53 Kilometer lange 380-kV-Verbindung von der Umspannanlage Niederrhein in Wesel über Moers (Utfort) und Krefeld nach Osterath bei Düsseldorf.

Den Abschnitt von St. Tönis bis zum Punkt Fellerhöfe will Amprion nach der nun vorliegenden Entscheidung des Gerichts bis Ende Februar 2022 fertigstellen. Der restliche Abschnitt bis Osterath ist bereits in Betrieb.

Freitag, 8.10.2021, 14:08 Uhr
Günter Drewnitzky

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