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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte der Tagebau Jänschwalde Mitte Mai seinen Betrieb stoppen müssen. Das OVG kassierte diesen Beschluss wegen der Energiesicherheit.
Wegen fehlender wasserrechtlicher Genehmigungen ordnete das Verwaltungsgericht Cottbus zum 14. Mai 2022 eine Stilllegung des Braunkohletagebaus Jänschwalde an. Der Betreiber Leag hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am 5. Mai dieser Beschwerde stattgegeben mit Verweis auf die Sicherheit der Energieversorgung. Damit kann der Tagebau zunächst we
Freitag, 6.05.2022, 15:20 Uhr
Susanne Harmsen
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