E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Kraft-Wärme-Kopplung - Gericht erweitert Stromsteuerbefreiung
Kraft-Wärme-Kopplung

Gericht erweitert Stromsteuerbefreiung

Wenn ein Contractor aus einer KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW mehrere kommunale Einrichtungen versorgt, so besteht auch dann ein Anspruch auf Stromsteuerbefreiung, wenn dazu das Netz der Allgemeinen Versorgung benutzt wird, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Mit ihrem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (Az.: 4 K 3876/02 Vst) widersprechen die Richter der Dienstanweisung des Bundesfinanzministeriums an die für den Stromsteuervollzug zuständigen Hauptzollämter, wonach der für die Steuerbefreiung notwendige „räumliche Zusammenhang“ zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht bestehe, sobald das Netz der Allgemeinen Vorsorgung berührt werde.

Montag, 28.07.2003, 12:23 Uhr
Jan Mühlstein
Energie & Management > Kraft-Wärme-Kopplung - Gericht erweitert Stromsteuerbefreiung
Kraft-Wärme-Kopplung
Gericht erweitert Stromsteuerbefreiung
Wenn ein Contractor aus einer KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW mehrere kommunale Einrichtungen versorgt, so besteht auch dann ein Anspruch auf Stromsteuerbefreiung, wenn dazu das Netz der Allgemeinen Versorgung benutzt wird, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Mit ihrem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (Az.: 4 K 3876/02 Vst) widersprechen die Richter der Dienstanweisung des Bundesfinanzministeriums an die für den Stromsteuervollzug zuständigen Hauptzollämter, wonach der für die Steuerbefreiung notwendige „räumliche Zusammenhang“ zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht bestehe, sobald das Netz der Allgemeinen Vorsorgung berührt werde.

Montag, 28.07.2003, 12:23 Uhr
Jan Mühlstein

Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?

Kaufen Sie den Artikel

  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93

Testen Sie E&M kostenlos und unverbindlich

  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung

Login für Kunden

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.