Wenn ein Contractor aus einer KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW mehrere kommunale Einrichtungen versorgt, so besteht auch dann ein Anspruch auf Stromsteuerbefreiung, wenn dazu das Netz der Allgemeinen Versorgung benutzt wird, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Mit ihrem kürzlich bekannt gewordenen Urteil (Az.: 4 K 3876/02 Vst) widersprechen die Richter der Dienstanweisung des Bundesfinanzministeriums an die für den Stromsteuervollzug zuständigen Hauptzollämter, wonach der für die Steuerbefreiung notwendige „räumliche Zusammenhang“ zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht bestehe, sobald das Netz der Allgemeinen Vorsorgung berührt werde.
Montag, 28.07.2003, 12:23 Uhr
Jan Mühlstein
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