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Baden-Württemberg muss den Luftreinhalteplan für Stuttgart nachbessern und kann sich nicht auf Diesel-Nachrüstungen der Fahrzeughersteller verlassen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 28. Juli entschieden, dass der Luftreinhalteplan der baden-württembergischen Landesregierung nicht ausreicht, um gegen die Stickoxid-Belastung in Stuttgart wirksam vorzugehen. Das Gericht hatte in dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht gegeben, wonach die angekündigten technischen Nachrüstungen für Diesel-Fahrzeuge nicht ausreichen, um Fahrverbo
Freitag, 28.07.2017, 11:30 Uhr
Kai Eckert
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