Nach einem Gerichtsentscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für Wettbewerbsfragen geht die so genannte privatwirtschaftliche Verfasstheit der geplanten Swissgrid-Verbundnetzgesellschaft konform mit den geltenden Regeln, teilte die schweizerische Dachorganisation der Verbundnetzbetreiber Swisselectric am 3. Mai in Bern mit.
Demnach schützte die Rekurskommission den Anspruch der Netzeigentümer auf Einsitznahme hochrangiger Firmenvertreter in den Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) des geplanten, neuen Verbundnetzbetreibers (independent TSO) sowie Ansprüche auf eine längere Übergangsphase, in denen die Netzeigentümer mit Abweichungen zum Wettbewerbsrecht rechnen. Offen ist noch, ob die Kartellbehörde beim Schweizerischen
Mittwoch, 3.05.2006, 15:20 Uhr
Marc Gusewski
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