Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat heute der Beschwerde der Thüringer Energie AG (Teag), Erfurt, gegen den Sofortvollzug zur Senkung ihrer Netznutzungsentgelte stattgegeben.
Ein Sprecher des Gerichts kündigte für morgen eine Begründung des Urteils an. Das Bundeskartellamt hatte im Februar vergangenen Jahres im Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte eine sofortige Senkung der Teag-Durchleitungsgebühren erlassen. Der Erfurter Versorger hatte daraufhin beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt und gleichzeitig beantragt, den Sofortvollzug auszusetzen.
Mittwoch, 11.02.2004, 16:29 Uhr
Michael Pecka
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