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Energie & Management > Netze - Gericht bemängelt Netzentgelt-Berechnung
Netze

Gericht bemängelt Netzentgelt-Berechnung

Das Landgericht Frankfurt hat der BMR-Service GmbH, Neuburg, Recht gegeben, stets nur 70 % der von der Oberhessischen Versorgungs-AG (Ovag), Friedberg, geforderten Netznutzungsentgelte zu bezahlen. Der Netzbetreiber weigere sich, die Kalkulation seiner Kosten offen zu legen.
Die Richter vertreten den Standpunkt, dass es keine seriöse Grundlage für die Netzentgelte gibt und die BMR-Service daher weiterhin um 30 % kürzen darf, teilte die Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Maschinenringe (BMR) mit. Leider habe der Gesetzgeber bis heute keine detaillierten Vorgaben für die Höhe der Netzgebühren festgelegt, beklagt der BMR-Jurist Christian Hagmann. Mit diesem

Donnerstag, 12.12.2002, 14:00 Uhr
Michael Pecka
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Gericht bemängelt Netzentgelt-Berechnung
Das Landgericht Frankfurt hat der BMR-Service GmbH, Neuburg, Recht gegeben, stets nur 70 % der von der Oberhessischen Versorgungs-AG (Ovag), Friedberg, geforderten Netznutzungsentgelte zu bezahlen. Der Netzbetreiber weigere sich, die Kalkulation seiner Kosten offen zu legen.
Die Richter vertreten den Standpunkt, dass es keine seriöse Grundlage für die Netzentgelte gibt und die BMR-Service daher weiterhin um 30 % kürzen darf, teilte die Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Maschinenringe (BMR) mit. Leider habe der Gesetzgeber bis heute keine detaillierten Vorgaben für die Höhe der Netzgebühren festgelegt, beklagt der BMR-Jurist Christian Hagmann. Mit diesem

Donnerstag, 12.12.2002, 14:00 Uhr
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