In ihrem heutigen schriftlichen Urteil unterstrich das Landgericht Berlin Tegel, dass die Verbändevereinbarung über den Zugang zu Gasnetzen (VV Gas) eine unzulässige Kartellabsprache wäre, falls sie in der vorliegenden Form verrechtlicht werde.
In dem Urteil heißt es, die Anbieter von Gasleitungsnetzen könnten in der VV Gas gemeinsame Regelungen über den Zugang zu den Gasleitungen treffen, die geeignet sind, den Wettbewerb zwischen ihnen zu beschränken. Die Dämpfung des Wettbewerbs und die Gewinnung von Grenzkunden durch Vereinheitlichung der Preiskalkulationssätze reiche als Wettbewerbsbeschränkung aus. Das Gericht führte weiter aus,
Donnerstag, 20.03.2003, 17:44 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH