Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat dem Kernkraftwerk Mühleberg (355 MW) die unbefristete Betriebsgenehmigung abgesprochen.
Im Wesentlichen sagte das Bundesverwaltungsgericht am 7. März, dass das einst für einen 40-jährigen Betrieb konzipierte Kernkraftwerk Mühleberg „nicht" ohne neuerliche Sicherheitsprüfung „auf Zusehen hin" betrieben werden dürfte. Damit gab das Gericht Atomkraftkritikern Recht, die die Aufhebung der 2009 durch das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni
Donnerstag, 8.03.2012, 16:07 Uhr
Marc Gusewski
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