Die Landgericht Berlin hat am 19. Juni die Erhöhung der Gaspreise durch die Berliner Gasag zum 1. Oktober 2005 in 38 Fällen aus formalen Gründen für unwirksam erklärt, ohne über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung an sich zu entscheiden. Das Unternehmen wird Berufung dagegen einlegen.,,,
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die 38 Gasag-Kunden, die gegen die Preiserhöhung geklagt hatten, mit dem Versorger Sondertarife abgeschlossen hätten, deren Preisanpassungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht transparent genug dargestellt seien. Nach Angaben der Gasag handelte es sich bei den Klägern um Haushaltskunden, die vor Gericht die Unbilligkeit de
Dienstag, 20.06.2006, 10:49 Uhr
Peter Focht
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