Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin darf jetzt
auch die Deutsche Tractebel AG, Berlin, die Belieferung der Stadtwerke Leipzig GmbH aufnehmen.
Die Veag AG, Berlin, die die Durchleitung aufgrund der Braunkohleschutzklausel verhindert hatte, muss damit die dritte Durchleitungs-Niederlage einstecken. Auch im Fall Fortum Energie AG, Hamburg, sowie bei Verbund AG/KomStrom AG hatte das Gericht argumentiert, dass jeweils im Einzelfall zu prüfen sei, ob die Braunkohleverstromung tatsächlich gefährdet ist. Pauschal könne die VEAG die Durchleitung
Freitag, 4.08.2000, 11:58 Uhr
Angelika Riedel
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