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An der Absicht, die KWK an der EEG-Umlage zu beteiligen, gibt es viel Kritik. Widerstand kommt auch aus dem parlamentarischen Raum.
Die vom Bundeskabinett am 22. Januar verabschiedeten Eckpunkte zur EEG-Reform sehen vor, dass neue KWK-Anlagen 70 % der aktuellen EEG-Umlage zahlen, was eine Belastung von 4,38 Ct/kWh bedeutet. Neue Eigenerzeugungsanlagen ohne KWK sollen 90 % zahlen. Für bestehende Anlagen ergäbe sich durch die Festschreibung des Umlagesatzes von 2013 als Ermäßigung eine Belastung von 1 Ct/kWh.Mit dieser R
Dienstag, 28.01.2014, 17:27 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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