Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Im juristischen Tauziehen um das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen hat der Umweltverband BUND einen Teilerfolg errungen.
(dpa) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus dem Kühlturm und der Rauchgasentschwefelungsanlage des Steinkohlekraftwerks auf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Auswirkungen auf den Betrieb des Kraftwerks hat die Entscheidung nicht, da das Urteil nicht rechtskräftig ist (Az.: 9 K 2735/14).Die Genehmigung sei rechtswidrig, weil die fals
Montag, 20.01.2020, 15:45 Uhr
dpa
© 2024 Energie & Management GmbH