Bild: Trianel Guenther Goldstein
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen zu Recht genehmigt worden ist.
Trianel kann sich freuen: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Abend des 16. Juni die seit Ende 2013 eingereichte Klage gegen die Betriebsgenehmigung für das Kohlekraftwerk in Lünen abgewiesen. Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ein Anwohner des Kraftwerks aus Lünen. Gestritten wurde vor allem um die Bewertung der Schadstoffbelastung durch das Kraftwe
Freitag, 17.06.2016, 16:06 Uhr
Ralf Köpke
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