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Mit der präzisen Abgrenzung des elektrischen Eigenbedarfs können Unternehmen Stromsteuer und KWK-Umlage sparen; darauf weisen Beratungsunternehmen hin.
Einen wichtigen Hinweis zur KWK-Umlage gibt die eta Energieberatung, Pfaffenhofen a.d. Ilm: Unternehmen mit einem Stromverbrauch über 1 Mio. kWh, der nicht aus Eigenerzeugung gewonnen wurde, müssen bis spätestens zum 31. März 2017 ihre Letztverbrauchermeldung für das Jahr 2016 abgeben. Nicht betroffen von dieser Meldefrist sind Abnahmestell
Mittwoch, 15.03.2017, 11:37 Uhr
Armin Müller
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