Gemeinden können selbst bestimmen, wo auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen stehen sollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) entschieden.
Das Gericht wies die Klage eines Bauinteressenten ab, der ein Windrad auf einem Außenbereichs-Grundstück errichten möchte, das nicht in der ausgewiesenen einzigen Konzentrationsfläche einer westfälischen Gemeinde liegt. Nach Ansicht der Richter müssen die Gemeinden nicht sämtliche Bereiche, die sich objektiv für eine Windenergienutzung eignen, für diesen Zweck auch tatsächlich planeri
Mittwoch, 18.12.2002, 08:41 Uhr
Stefan Schroeter
© 2025 Energie & Management GmbH