Der Rat der EU-Landwirtschaftsminister hat am 20. Dezember die Beihilferegelung für Energiepflanzen auf alle Mitgliedstaaten einschließlich Bulgarien und Rumänien ausgedehnt.
Ausgeschlossen waren bislang Tschechien, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei. Damit erhöht sich die beihilfefähige Höchstfläche von gegenwärtig 1,5 Mio. ha auf 2 Mio. ha. Die Regelung wurde mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2003 eingeführt. Die Energiepflanzenbeihilfe ist als Anreiz für Europas Landwirte gedacht, Pflanzen für Energie- anstatt für Fütteru
Donnerstag, 21.12.2006, 10:50 Uhr
Rainer Lütkehus
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