Die beantragte Ministererlaubnis zur Übernahme der Ruhrgas AG (Essen) durch den Energiekonzern Eon (Düsseldorf) sei nach Lage des bisherigen Verfahrens vom politischen Wohlwollen getragen. Wer gegen die erwartete Erlaubnis vorgehen wolle, müsse bis Ende Juni seine Klage in der Schublade, sein Finanzierungskonzept abgestimmt und sich mit Gleichgesinnten zusammengetan haben, erklärt Rechtsanwalt Dr. Peter Becker.
„Sofort nach der Zustellung des Bescheides, den wir Anfang Juli erwarten, muss der Klagewillige beim zuständigen Gericht vorstellig werden“, begann Rechtsanwalt Dr. Peter Becker (Becker Büttner Held, Berlin) seine detaillierte Handlungsanweisung zur erfolgreichen Klage gegen die faktisch im Raum stehende Ministererlaubnis auf dem Parlamentarischen Abend der Fraktion Bündnis 90/Die G
Donnerstag, 6.06.2002, 14:38 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH