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Energie & Management > Kohle - Gebotsmenge bei fünfter Kohleausschreibung unterzeichnet
Quelle: Fotolia / jzehnder
Kohle

Gebotsmenge bei fünfter Kohleausschreibung unterzeichnet

Bei der fünften Ausschreibung zum Kohleausstieg hat es für 207 MW der Gebotsmenge keinen Zuschlag gegeben. Erstmals kommt es zu einer entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung.
Die Bundesnetzagentur sieht „weiterhin großes Interesse“ an dem Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg. Bei der fünften Runde allerdings hat sie nicht für gesamte Gebotsmenge Zuschläge vergeben können. Insgesamt hatte die Behörde 1.223 MW ausgeschrieben. Sechs Gebote über insgesamt 1.016 MW waren erfolgreich. Ein Gebot habe man „wegen einer verfristeten Abgabe“ vom Verfahren ausschließen müssen, heißt es.

"Die Verfahren zum Kohleausstieg können auch in der aktuell schwierigen Lage weiter vorangehen, denn die Anlagen der aktuellen Runde müssen erst in zwei Jahren stilllegen. Systemrelevante Kraftwerke können auch danach als Netzreserve betriebsbereit gehalten werden", betonte Behördenchef Klaus Müller anlässlich der Bekanntgabe der Ergebnisse.

Das höchste Gebot, das einen Zuschlag erhielt, betrifft 517 MW, das niedrigste knapp 1,5 MW. Die Gebotswerte reichen nach Angaben der Bundesnetzagentur von 0 bis 107.000 Euro pro MW. Jeder erfolgreiche Bieter bekomme einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes. Damit erhielten auch Anlagen einen Zuschlag, die mit dem Höchstpreis am Gebotsverfahren teilnahmen. Der durchschnittliche „mengengewichtete“ Zuschlagswert betrage rund 45.000 Euro pro MW.

Bei den sechs Anlagen handelt sich um: Block 2 des Heizkraftwerks in Könnern, Sachsen-Anhalt (Pfeifer & Langen), Block 8 des DSA 6,7,8 in Mannheim (Grosskraftwerk Mannheim), das RDK 7 in Karlsruhe (EnBW ), das Heizkraftwerk Greiz, Thüringen (Koehler Greiz), eine KWK-Anlage in Ochsenfurt bei Würzburg (Südzucker) sowie Block 2 des Kraftwerks in Wesseling im Rhein-Erft-Kreis (Basell Polyoefine).
 
Die betreffenden Anlagen dürfen noch bis 26. Mai 2024 Kohle verfeuern und zur Stromversorgung beitragen. Systemrelevante Anlagen können danach auf Antrag als Netzreserve eingestuft werden und bei Versorgungsengpässen aushelfen.

Da die Ausschreibungsrunde unterzeichnet ist, wendet die Behörde erstmals das im „Kohleverrstromungsbeendigungsgesetz“ (KVBG) vorgesehene Verfahren „der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung“ an. Entsprechend der dafür als Verwaltungsakt erlassenen sogenannten Altersreihungsliste werde daher der Anlage Scholven B (Gelsenkirchen) die gesetzliche Reduzierung angeordnet. Betreiber ist Uniper. Das Kohleverfeuerungsverbot werde im Novembers 2024 wirksam. Auch diese Anlage kann, sofern Systemrelevanz festgestellt wird, als Netzreserve in Betracht kommen.

Nächster Ausschreibungstermin ist der 1. August 2022.

Freitag, 20.05.2022, 15:12 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Kohle - Gebotsmenge bei fünfter Kohleausschreibung unterzeichnet
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Kohle
Gebotsmenge bei fünfter Kohleausschreibung unterzeichnet
Bei der fünften Ausschreibung zum Kohleausstieg hat es für 207 MW der Gebotsmenge keinen Zuschlag gegeben. Erstmals kommt es zu einer entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung.
Die Bundesnetzagentur sieht „weiterhin großes Interesse“ an dem Ausschreibungsverfahren zum Kohleausstieg. Bei der fünften Runde allerdings hat sie nicht für gesamte Gebotsmenge Zuschläge vergeben können. Insgesamt hatte die Behörde 1.223 MW ausgeschrieben. Sechs Gebote über insgesamt 1.016 MW waren erfolgreich. Ein Gebot habe man „wegen einer verfristeten Abgabe“ vom Verfahren ausschließen müssen, heißt es.

"Die Verfahren zum Kohleausstieg können auch in der aktuell schwierigen Lage weiter vorangehen, denn die Anlagen der aktuellen Runde müssen erst in zwei Jahren stilllegen. Systemrelevante Kraftwerke können auch danach als Netzreserve betriebsbereit gehalten werden", betonte Behördenchef Klaus Müller anlässlich der Bekanntgabe der Ergebnisse.

Das höchste Gebot, das einen Zuschlag erhielt, betrifft 517 MW, das niedrigste knapp 1,5 MW. Die Gebotswerte reichen nach Angaben der Bundesnetzagentur von 0 bis 107.000 Euro pro MW. Jeder erfolgreiche Bieter bekomme einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes. Damit erhielten auch Anlagen einen Zuschlag, die mit dem Höchstpreis am Gebotsverfahren teilnahmen. Der durchschnittliche „mengengewichtete“ Zuschlagswert betrage rund 45.000 Euro pro MW.

Bei den sechs Anlagen handelt sich um: Block 2 des Heizkraftwerks in Könnern, Sachsen-Anhalt (Pfeifer & Langen), Block 8 des DSA 6,7,8 in Mannheim (Grosskraftwerk Mannheim), das RDK 7 in Karlsruhe (EnBW ), das Heizkraftwerk Greiz, Thüringen (Koehler Greiz), eine KWK-Anlage in Ochsenfurt bei Würzburg (Südzucker) sowie Block 2 des Kraftwerks in Wesseling im Rhein-Erft-Kreis (Basell Polyoefine).
 
Die betreffenden Anlagen dürfen noch bis 26. Mai 2024 Kohle verfeuern und zur Stromversorgung beitragen. Systemrelevante Anlagen können danach auf Antrag als Netzreserve eingestuft werden und bei Versorgungsengpässen aushelfen.

Da die Ausschreibungsrunde unterzeichnet ist, wendet die Behörde erstmals das im „Kohleverrstromungsbeendigungsgesetz“ (KVBG) vorgesehene Verfahren „der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung“ an. Entsprechend der dafür als Verwaltungsakt erlassenen sogenannten Altersreihungsliste werde daher der Anlage Scholven B (Gelsenkirchen) die gesetzliche Reduzierung angeordnet. Betreiber ist Uniper. Das Kohleverfeuerungsverbot werde im Novembers 2024 wirksam. Auch diese Anlage kann, sofern Systemrelevanz festgestellt wird, als Netzreserve in Betracht kommen.

Nächster Ausschreibungstermin ist der 1. August 2022.

Freitag, 20.05.2022, 15:12 Uhr
Manfred Fischer

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