Gasversorger müssen nach Auffassung des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf ihre Kunden bei einer Preiserhöhung auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen.
Ein Gasversorger aus Viersen hatte im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Mönchengladbach eine Gaskundin auf Zahlung von mehr als 5 000 Euro verklagt, weil diese sich geweigert hatte, die berechneten Preiserhöhungen für den Zeitraum von September 2005 bis September 2010 zu zahlen. Das Landgericht verurteilte die Beklagte im September 2011 zur Zahlung, die Kundin ging vor dem OLG in Berufung.
Dienstag, 19.06.2012, 11:35 Uhr
Marlen Ristola
© 2024 Energie & Management GmbH