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Der Bundesgerichtshof hat am 28. Oktober entschieden, dass Gasversorger ihre Tarife in der Grundversrogung bei höheren Bezugskosten anheben können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Grundsatzentscheidungen mit der Frage befasst, ob an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bestehen eines gesetzlichen Preisänderungsrechts der Gasversorgungsunternehmen gegenüber Tarifkunden in der Gasgrundversorgung festgehalten werden kann. In den betreffenden Fällen hatten Kunden der Stadtwerke Hamm und Geldern Preiserhöhungen beanstandet, die von de
Mittwoch, 28.10.2015, 14:41 Uhr
Andreas Kögler
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