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Energie & Management > Gas - Gasumlage tritt in Kraft - Höhe noch unklar
Quelle: Shutterstock / Hamik
Gas

Gasumlage tritt in Kraft - Höhe noch unklar

Am 9. August trat die Verordnung über eine Gasumlage für Endverbraucher in Kraft. Ihre Höhe soll von der Trading Hub Europe (THE) festgelegt und am 15. August verkündet werden.
Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, ist am 9. August eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz in Kraft getreten. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist das Ziel, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern. Mit Unterstützungszahlungen aus der Gasumlage an die Gasimporteure werde die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechterhalten, so das BMWK.

Die Umlage soll befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 erhoben werden. Ihre Höhe wird von der Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlichem entsprechend der Börsenpreise bestimmt und alle drei Monate überprüft. Flankiert werde die Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft, verspricht das BMWK.

Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wurde am 8. August im Bundesanzeiger veröffentlicht und war zuvor dem Bundestag gemäß § 26 des Energiesicherungsgesetzes mitgeteilt worden. Ihre Geltung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet bis zum 30. September 2024.

Kostenausgleich für Gasimporteure ab 1. Oktober 2022

Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig allein. Ab dem 1. Oktober haben sie die Möglichkeit, für einen Großteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Diesen Ausgleich können die Gasimporteure bei der Trading Hub Europe, beantragen. Konkret können sie dabei 90 % der tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur für Bestandsverträge. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren, so das BMWK.

Die Umlage auf alle Gaskunden soll verhindern, dass auf einzelne, die mittelbar von Gasimporteuren mit hohen Ersatzbeschaffungskosten versorgt werden, untragbare Preissteigerungen zukommen und es in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Einzelfragen, die im Rahmen der Ressortabstimmung und der Anhörung des Parlaments nicht abschließend geklärt werden konnten, sollen unabhängig vom Inkrafttreten der Verordnung weiter geprüft werden.

Dienstag, 9.08.2022, 13:35 Uhr
Susanne Harmsen
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Gas
Gasumlage tritt in Kraft - Höhe noch unklar
Am 9. August trat die Verordnung über eine Gasumlage für Endverbraucher in Kraft. Ihre Höhe soll von der Trading Hub Europe (THE) festgelegt und am 15. August verkündet werden.
Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, ist am 9. August eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz in Kraft getreten. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist das Ziel, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern. Mit Unterstützungszahlungen aus der Gasumlage an die Gasimporteure werde die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechterhalten, so das BMWK.

Die Umlage soll befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 erhoben werden. Ihre Höhe wird von der Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlichem entsprechend der Börsenpreise bestimmt und alle drei Monate überprüft. Flankiert werde die Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft, verspricht das BMWK.

Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wurde am 8. August im Bundesanzeiger veröffentlicht und war zuvor dem Bundestag gemäß § 26 des Energiesicherungsgesetzes mitgeteilt worden. Ihre Geltung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet bis zum 30. September 2024.

Kostenausgleich für Gasimporteure ab 1. Oktober 2022

Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig allein. Ab dem 1. Oktober haben sie die Möglichkeit, für einen Großteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Diesen Ausgleich können die Gasimporteure bei der Trading Hub Europe, beantragen. Konkret können sie dabei 90 % der tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur für Bestandsverträge. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren, so das BMWK.

Die Umlage auf alle Gaskunden soll verhindern, dass auf einzelne, die mittelbar von Gasimporteuren mit hohen Ersatzbeschaffungskosten versorgt werden, untragbare Preissteigerungen zukommen und es in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Einzelfragen, die im Rahmen der Ressortabstimmung und der Anhörung des Parlaments nicht abschließend geklärt werden konnten, sollen unabhängig vom Inkrafttreten der Verordnung weiter geprüft werden.

Dienstag, 9.08.2022, 13:35 Uhr
Susanne Harmsen

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