Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben ihre Nationalen Allokationspläne für die zweite Phase des EU-Emissionhandels (NAP II) trotz Fristende am 30. Juni 2006 noch nicht bei der Europäischen Kommission eingereicht. Diese droht deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – ohne große Aussicht auf Erfolg.
Dieser Ansicht sind Owen Lomas, Amy Merrill und Claudia Warren von der britischen Rechtsberatung Allen & Overy LLP. In einem Gastbeitrag für Point Carbon legt die Gruppe für Internationales Umweltrecht dar, welche rechtlichen, praktischen und politischen Gründe gegen ein Strafverfahren gemäß Artikel 226 EU-Vertrag sprechen.
Dienstag, 18.07.2006, 15:12 Uhr
Redaktion
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