E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Gas - Gasspeicherumlage bleibt unverändert
Quelle: Astora
Gas

Gasspeicherumlage bleibt unverändert

Der Marktgebietsbetreiber Trading Hub Europe (THE) lässt die sogenannte Gasspeicherumlage über den 1. Januar hinaus in der Höhe unangetastet. 
THE legt die Umlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen ab dem 1. Januar auf 0,59 Euro/MWh fest. „Damit bleibt der Wert gegenüber der Vorperiode unverändert“, heißt es vonseiten des Gasmarktgebietsbetreibers. Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt.

Hintergrund der Erhebung ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher vorsieht, schreibt THE weiter. Die Erreichung der gesetzlich festgelegten Füllstände „soll durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE erreicht werden“. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen.
 
Scheinbar kommt THE mit dem Instrument gut über die Runden. Die Umlage wird in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium bestimmt. Die Höhe der Umlage werde aufgrund der derzeitigen Unsicherheit im Gasmarkt wegen der benötigten künftigen Gasmengen, aber auch wegen der volatilen Preisprognosen nicht verändert. 
 

THE erhebt die Gasspeicherumlage von den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV). Diese sind die Kunden von THE beziehungsweise der Gasnetzbetreiber, für die THE im Auftrag abrechnet. Die Bilanzkreisverantwortlichen sind in der Regel Energieversorger, Händler oder Gasimporteure, die die Umlage zu zahlen haben. 

Sofern Überschüsse auf dem Umlagekonto ermittelt werden, können diese unter bestimmten Voraussetzungen an die BKV wieder ausgeschüttet werden.
Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2023.

Dienstag, 15.11.2022, 14:59 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Gas - Gasspeicherumlage bleibt unverändert
Quelle: Astora
Gas
Gasspeicherumlage bleibt unverändert
Der Marktgebietsbetreiber Trading Hub Europe (THE) lässt die sogenannte Gasspeicherumlage über den 1. Januar hinaus in der Höhe unangetastet. 
THE legt die Umlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen ab dem 1. Januar auf 0,59 Euro/MWh fest. „Damit bleibt der Wert gegenüber der Vorperiode unverändert“, heißt es vonseiten des Gasmarktgebietsbetreibers. Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt.

Hintergrund der Erhebung ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher vorsieht, schreibt THE weiter. Die Erreichung der gesetzlich festgelegten Füllstände „soll durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE erreicht werden“. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen.
 
Scheinbar kommt THE mit dem Instrument gut über die Runden. Die Umlage wird in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium bestimmt. Die Höhe der Umlage werde aufgrund der derzeitigen Unsicherheit im Gasmarkt wegen der benötigten künftigen Gasmengen, aber auch wegen der volatilen Preisprognosen nicht verändert. 
 

THE erhebt die Gasspeicherumlage von den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV). Diese sind die Kunden von THE beziehungsweise der Gasnetzbetreiber, für die THE im Auftrag abrechnet. Die Bilanzkreisverantwortlichen sind in der Regel Energieversorger, Händler oder Gasimporteure, die die Umlage zu zahlen haben. 

Sofern Überschüsse auf dem Umlagekonto ermittelt werden, können diese unter bestimmten Voraussetzungen an die BKV wieder ausgeschüttet werden.
Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2023.

Dienstag, 15.11.2022, 14:59 Uhr
Stefan Sagmeister

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.