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Energie & Management > Gas - Gasspeicher-Vorschriften bleiben umstritten
Gasspeicher im niedersächsischen Uelsen, Quelle: Storengy
Gas

Gasspeicher-Vorschriften bleiben umstritten

Die Initiative Energien Speichern (INES) wendet sich gegen Füllstandsvorschriften für Gasspeicher, um die Wintervorsorge zu sichern, denn diese könnten das Gegenteil bewirken.
Ein Entwurf der Bundesregierung sieht – wie berichtet – vor, dass die Betreiber von Gasspeichern von diesem Jahr an zu bestimmten Terminen folgende Füllstände aufweisen sollen:
  • 1. August 65 %,
  • 1. Oktober 80 %,
  • 1. Dezember 90 %,
  • 1. Februar 40 %.

Ein Nachweis darüber soll regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem deutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) erbracht werden.

Darüber hinaus sollen Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden, den Nutzern ihre gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Speicherkapazitäten zu entziehen. Die Kapazität soll in diesem Fall dem Marktgebietsverantwortlichen THE zur Verfügung gestellt werden, und zwar, wenn erkennbar ist, dass die Nutzer der Gasspeicher die vorgegebenen Füllstände nicht einhalten.

Der Referentenentwurf zielt darauf ab, eine Wintervorsorge in Form gut gefüllter Gasspeicher sicherzustellen. Bei Ines ist man dagegen überzeugt, dass er nicht nur den marktwirtschaftlichen Betrieb der Speicher gefährden würde. Vielmehr könnten die Vorschriften das Gegenteil bewirken.

Wie der Verband erläutert, wird Gas bisher durch die Betreiber von Gasspeichern weder gekauft noch verkauft. Vielmehr stellen die Speicherbetreiber dem Gasmarkt Kapazitäten zur Verfügung. Die Marktakteure, die diese Kapazitäten buchen, nutzen diese nach ihrem Marktverhalten. Die Marktakteure sind also die Speichernutzer.

Vor dem Hintergrund der Füllstandsvorgaben und des drohenden Entzugs lassen sich nach Überzeugung von Ines bereits jetzt kaum noch Speicherkapazitäten für den kommenden Winter vermarkten. Darüber hinaus müssten die Speicherbetreiber zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben auch in bestehende Verträge eingreifen.

Damit führe das Gasspeichergesetz nicht zum gewünschten höheren Speicherfüllstand, sondern zu einem starken Rückgang der Speicherbuchungen. Speichernutzer könnten sich der geplanten Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestfüllständen also einfach entziehen, indem sie Speicherkapazitäten nicht mehr buchen oder kündigen. Die Betreiber der Gasspeicher wiederum könnten in der Folge die für sie selbst angedachte Verpflichtung nicht erfüllen. Das Ziel der Mindestfüllstandsvorgaben werde so verfehlt.

Regierungsentwurfs soll weiterentwickelt werden

Ines empfiehlt in einer aktuellen Stellungnahme daher die „Weiterentwicklung“ des geplanten Gesetzes. Die zentrale Idee: Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (MGV) sollte dazu verpflichtet werden, die gewünschten Füllstände durch Ausschreibung sogenannter Strategic Storage Based Options (SSBO) sicherzustellen. Die Einführung von SSBO als neues Instrument für den MGV zur Schaffung einer nationalen Gasreserve ist nach Angaben des Verbandes mit dem Gasspeichergesetz bereits vorgesehen. Das Erreichen der Mindestfüllstände könnte durch ein Monitoring des „gesamtdeutschen“ Speicherfüllstandes fortlaufend überprüft werden und als Grundlage zur Ausschreibung von SSBO dienen.

Werden die vorgegebenen Mindestfüllstände trotz Nutzung der SSBO absehbar nicht erreicht, kann – so der Vorschlag von Ines – der MGV darüber hinaus selbst Gas beschaffen und freie Speicherkapazitäten zur Einspeicherung nutzen. Die Nutzung könnte auf unterbrechbarer Basis erfolgen, das heißt, bilanziell könnten die durch den MGV genutzten Speicherkapazitäten bei Bedarf wieder an Speichernutzer im Markt zurückgeführt werden.

Im Ergebnis würden Maßnahmen des MGV die Speichernutzung der Marktakteure flankieren, um ein Erreichen der Mindestfüllstände sicherzustellen. Positive Anreize für die gewöhnliche Speicherbewirtschaftung könnten darüber hinaus helfen, die Aktivitäten des MGV im Speichermarkt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Europäische Kommission habe beispielsweise bereits erhöhte Rabatte auf Transportentgelte an Gasspeicher vorgeschlagen.

Indes ist ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher. Mit derzeit 14 Mitgliedern repräsentiert der Verband mehr als 90 % der deutschen Gasspeicherkapazitäten.


Montag, 7.03.2022, 15:19 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Gas - Gasspeicher-Vorschriften bleiben umstritten
Gasspeicher im niedersächsischen Uelsen, Quelle: Storengy
Gas
Gasspeicher-Vorschriften bleiben umstritten
Die Initiative Energien Speichern (INES) wendet sich gegen Füllstandsvorschriften für Gasspeicher, um die Wintervorsorge zu sichern, denn diese könnten das Gegenteil bewirken.
Ein Entwurf der Bundesregierung sieht – wie berichtet – vor, dass die Betreiber von Gasspeichern von diesem Jahr an zu bestimmten Terminen folgende Füllstände aufweisen sollen:
  • 1. August 65 %,
  • 1. Oktober 80 %,
  • 1. Dezember 90 %,
  • 1. Februar 40 %.

Ein Nachweis darüber soll regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem deutschen Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) erbracht werden.

Darüber hinaus sollen Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden, den Nutzern ihre gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Speicherkapazitäten zu entziehen. Die Kapazität soll in diesem Fall dem Marktgebietsverantwortlichen THE zur Verfügung gestellt werden, und zwar, wenn erkennbar ist, dass die Nutzer der Gasspeicher die vorgegebenen Füllstände nicht einhalten.

Der Referentenentwurf zielt darauf ab, eine Wintervorsorge in Form gut gefüllter Gasspeicher sicherzustellen. Bei Ines ist man dagegen überzeugt, dass er nicht nur den marktwirtschaftlichen Betrieb der Speicher gefährden würde. Vielmehr könnten die Vorschriften das Gegenteil bewirken.

Wie der Verband erläutert, wird Gas bisher durch die Betreiber von Gasspeichern weder gekauft noch verkauft. Vielmehr stellen die Speicherbetreiber dem Gasmarkt Kapazitäten zur Verfügung. Die Marktakteure, die diese Kapazitäten buchen, nutzen diese nach ihrem Marktverhalten. Die Marktakteure sind also die Speichernutzer.

Vor dem Hintergrund der Füllstandsvorgaben und des drohenden Entzugs lassen sich nach Überzeugung von Ines bereits jetzt kaum noch Speicherkapazitäten für den kommenden Winter vermarkten. Darüber hinaus müssten die Speicherbetreiber zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben auch in bestehende Verträge eingreifen.

Damit führe das Gasspeichergesetz nicht zum gewünschten höheren Speicherfüllstand, sondern zu einem starken Rückgang der Speicherbuchungen. Speichernutzer könnten sich der geplanten Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestfüllständen also einfach entziehen, indem sie Speicherkapazitäten nicht mehr buchen oder kündigen. Die Betreiber der Gasspeicher wiederum könnten in der Folge die für sie selbst angedachte Verpflichtung nicht erfüllen. Das Ziel der Mindestfüllstandsvorgaben werde so verfehlt.

Regierungsentwurfs soll weiterentwickelt werden

Ines empfiehlt in einer aktuellen Stellungnahme daher die „Weiterentwicklung“ des geplanten Gesetzes. Die zentrale Idee: Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (MGV) sollte dazu verpflichtet werden, die gewünschten Füllstände durch Ausschreibung sogenannter Strategic Storage Based Options (SSBO) sicherzustellen. Die Einführung von SSBO als neues Instrument für den MGV zur Schaffung einer nationalen Gasreserve ist nach Angaben des Verbandes mit dem Gasspeichergesetz bereits vorgesehen. Das Erreichen der Mindestfüllstände könnte durch ein Monitoring des „gesamtdeutschen“ Speicherfüllstandes fortlaufend überprüft werden und als Grundlage zur Ausschreibung von SSBO dienen.

Werden die vorgegebenen Mindestfüllstände trotz Nutzung der SSBO absehbar nicht erreicht, kann – so der Vorschlag von Ines – der MGV darüber hinaus selbst Gas beschaffen und freie Speicherkapazitäten zur Einspeicherung nutzen. Die Nutzung könnte auf unterbrechbarer Basis erfolgen, das heißt, bilanziell könnten die durch den MGV genutzten Speicherkapazitäten bei Bedarf wieder an Speichernutzer im Markt zurückgeführt werden.

Im Ergebnis würden Maßnahmen des MGV die Speichernutzung der Marktakteure flankieren, um ein Erreichen der Mindestfüllstände sicherzustellen. Positive Anreize für die gewöhnliche Speicherbewirtschaftung könnten darüber hinaus helfen, die Aktivitäten des MGV im Speichermarkt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Europäische Kommission habe beispielsweise bereits erhöhte Rabatte auf Transportentgelte an Gasspeicher vorgeschlagen.

Indes ist ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher. Mit derzeit 14 Mitgliedern repräsentiert der Verband mehr als 90 % der deutschen Gasspeicherkapazitäten.


Montag, 7.03.2022, 15:19 Uhr
Günter Drewnitzky

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