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Energie & Management > Regulierung - Gasspeicher sollen Energiewende unterstützen
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Gasspeicher sollen Energiewende unterstützen

Der wachsende Anteil von Wind- und Solarenergie am Energiemix erhöht die Bedeutung der Gasbevorratung. Dieser Zusammenhang soll künftig bei der Regulierung beachtet werden.
Entsprechende Empfehlungen hat der Rat der Europäischen Regulierungsbehörden (CEER) veröffentlicht. Sie sollen die Regulierungsbehörden in den Ländern auf die Probleme vorbereiten, mit denen sie im Zuge der Dekarbonisierung konfrontiert würden, heißt es in der Analyse der nationalen Vorschriften des CEER zur längerfristigen Speicherung von Erdgas. In den vergangenen Jahren habe sich die Speicherung zu einem wichtigen Instrument entwickelt, um ein beschränktes Angebot mit einer unvorhersehbaren Nachfrage in Übereinstimmung zu bringen. Gleichzeitig stehe die Speicherung von Gas im Wettbewerb mit anderen Flexibilitätsinstrumenten und mit dem Hedging an den Finanzmärkten.

Die Erfahrung zeige jedoch, dass der Markt nicht immer dazu führe, dass ausreichende Speicherkapazitäten geschaffen und genug Gasvorräte angelegt würden. In vielen Fällen seien deswegen Regeln für den Zugang zu den Speichern notwendig, der grundsätzlich allen Marktteilnehmern offenstehe: Third Party Access (TPA). Der CEER unterscheidet in diesem Fall zwischen dem „regulierten TPA“ (regulated) und dem „vertraglichen TPA“ (negotiated). Eingriffe der Regulierungsbehörden seien dann notwendig, wenn „die Speicherung von Energie für alle Marktteilnehmer notwendig ist und individuelle Entscheidungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen“, zum Beipiel im Interesse der Versorgungssicherheit oder einer höheren Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Regulierung muss alle Anbieter gleich behandeln

Der Zugang zu etwa der Hälfte der Gasspeicher in der EU wird bislang von den Regulierungsbehörde reguliert, die Betreiber der anderen Hälfte können den Zugang mehr oder weniger frei verhandeln. Dazu gehören bislang auch die Betreiber der deutschen Speicher, die etwa ein Fünftel der gesamten Speicherkapazität in der EU ausmachen. Obwohl die Bundesnetzagentur nach dem neuen Speichergesetz stärker in die Rechte der Betreiber eingreifen darf, geht der CEER davon aus, dass der Zugang zu den deutschen Speichern auch in Zukunft überwiegend nach vertraglichen Vereinbarungen erfolgt.

Grundsätzlich sollten die Mitgliedsstaaten Eingriffe der Regulierungsbehörde in den Speichermarkt davon abhängig machen, welche Technologien verwendet werden, welche Geschäftsmodelle vorherrschen und welche Investitionen geplant seien, heißt es in dem Papier des CEER, der folgende Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten ausspricht:
  • Die Speicherkapazität sollte Teil einer Netzplanung sein, die auf realistischen Annahmen über das Volumen des Angebots und das Profil der Nachfrage beruht.
  • Die Einlagerung von Gas sollte so erfolgen, dass die Erzeugung aus erneuerbaren Energien maximiert und Umwandlungsverluste minimiert werden.
  • Eine Regulierung sollte nur dort stattfinden, wo individuelle Entscheidungen nicht zum Aufbau ausreichender Kapazitäten oder zur Einlagerung der benötigten Menge Gas führen. Wenn die Effizienz der Speicherung dadurch verbessert werde, könnten auch Dienstleistungen eingerichtet werden.
  • Zu beachten sei, dass der Zugang zu den Speichern auch Auswirkungen auf den Wettbewerb habe. Eine Regulierung müsse alle Anbieter gleich behandeln.
  • Wenn die Gefahr bestehe, dass nicht genug Gas eingelagert wird, um die Versorgung sicherzustellen, müssten Mindestspeicherstände vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Kapazitäten sollten durch Auktionen zugeteilt werden, um realistische Preise zu ermitteln.
  • Die Regulierung der Speicher müsse laufend überprüft werden, um der Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Regulierung könne so „an die sich ändernden Marktbedingungen und die Bedürfnisse der Industrie“ angepasst werden.

Freitag, 29.04.2022, 13:47 Uhr
Tom Weingärtner
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Gasspeicher sollen Energiewende unterstützen
Der wachsende Anteil von Wind- und Solarenergie am Energiemix erhöht die Bedeutung der Gasbevorratung. Dieser Zusammenhang soll künftig bei der Regulierung beachtet werden.
Entsprechende Empfehlungen hat der Rat der Europäischen Regulierungsbehörden (CEER) veröffentlicht. Sie sollen die Regulierungsbehörden in den Ländern auf die Probleme vorbereiten, mit denen sie im Zuge der Dekarbonisierung konfrontiert würden, heißt es in der Analyse der nationalen Vorschriften des CEER zur längerfristigen Speicherung von Erdgas. In den vergangenen Jahren habe sich die Speicherung zu einem wichtigen Instrument entwickelt, um ein beschränktes Angebot mit einer unvorhersehbaren Nachfrage in Übereinstimmung zu bringen. Gleichzeitig stehe die Speicherung von Gas im Wettbewerb mit anderen Flexibilitätsinstrumenten und mit dem Hedging an den Finanzmärkten.

Die Erfahrung zeige jedoch, dass der Markt nicht immer dazu führe, dass ausreichende Speicherkapazitäten geschaffen und genug Gasvorräte angelegt würden. In vielen Fällen seien deswegen Regeln für den Zugang zu den Speichern notwendig, der grundsätzlich allen Marktteilnehmern offenstehe: Third Party Access (TPA). Der CEER unterscheidet in diesem Fall zwischen dem „regulierten TPA“ (regulated) und dem „vertraglichen TPA“ (negotiated). Eingriffe der Regulierungsbehörden seien dann notwendig, wenn „die Speicherung von Energie für alle Marktteilnehmer notwendig ist und individuelle Entscheidungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen“, zum Beipiel im Interesse der Versorgungssicherheit oder einer höheren Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Regulierung muss alle Anbieter gleich behandeln

Der Zugang zu etwa der Hälfte der Gasspeicher in der EU wird bislang von den Regulierungsbehörde reguliert, die Betreiber der anderen Hälfte können den Zugang mehr oder weniger frei verhandeln. Dazu gehören bislang auch die Betreiber der deutschen Speicher, die etwa ein Fünftel der gesamten Speicherkapazität in der EU ausmachen. Obwohl die Bundesnetzagentur nach dem neuen Speichergesetz stärker in die Rechte der Betreiber eingreifen darf, geht der CEER davon aus, dass der Zugang zu den deutschen Speichern auch in Zukunft überwiegend nach vertraglichen Vereinbarungen erfolgt.

Grundsätzlich sollten die Mitgliedsstaaten Eingriffe der Regulierungsbehörde in den Speichermarkt davon abhängig machen, welche Technologien verwendet werden, welche Geschäftsmodelle vorherrschen und welche Investitionen geplant seien, heißt es in dem Papier des CEER, der folgende Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten ausspricht:
  • Die Speicherkapazität sollte Teil einer Netzplanung sein, die auf realistischen Annahmen über das Volumen des Angebots und das Profil der Nachfrage beruht.
  • Die Einlagerung von Gas sollte so erfolgen, dass die Erzeugung aus erneuerbaren Energien maximiert und Umwandlungsverluste minimiert werden.
  • Eine Regulierung sollte nur dort stattfinden, wo individuelle Entscheidungen nicht zum Aufbau ausreichender Kapazitäten oder zur Einlagerung der benötigten Menge Gas führen. Wenn die Effizienz der Speicherung dadurch verbessert werde, könnten auch Dienstleistungen eingerichtet werden.
  • Zu beachten sei, dass der Zugang zu den Speichern auch Auswirkungen auf den Wettbewerb habe. Eine Regulierung müsse alle Anbieter gleich behandeln.
  • Wenn die Gefahr bestehe, dass nicht genug Gas eingelagert wird, um die Versorgung sicherzustellen, müssten Mindestspeicherstände vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Kapazitäten sollten durch Auktionen zugeteilt werden, um realistische Preise zu ermitteln.
  • Die Regulierung der Speicher müsse laufend überprüft werden, um der Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Regulierung könne so „an die sich ändernden Marktbedingungen und die Bedürfnisse der Industrie“ angepasst werden.

Freitag, 29.04.2022, 13:47 Uhr
Tom Weingärtner

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