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Energie & Management > Gas - Gaspreiskommission legt Abschlussbericht vor
Quelle: Pixabay / Magnascan
Gas

Gaspreiskommission legt Abschlussbericht vor

Die "Expertenkommission für Gas und Wärme" hat am 31. Oktober ihren Bericht zu einer Preisbremse vorgelegt. Darin werden die Entlastungen für Unternehmen an Bestandsgarantien geknüpft.
In der Energiepreiskrise sollen Millionen Privathaushalte und zehntausende Unternehmen entlastet werden. Die Bundesregierung hatte eine Expertenkommission für Gas und Wärme eingesetzt, die den besten Weg für eine Preisbremse vorschlagen sollte. Am 31. Oktober legte sie ihren Abschlussbericht vor. Ein Zwischenergebnis war bereits am 10. Oktober publiziert worden. Der Bericht wurde im Kanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übergeben.

Die Kommission schlug vor, die monatliche Abschlagzahlung für Gas und Fernwärme der Haushalte im Dezember vom Staat zu übernehmen. Zudem soll für Unternehmen ab Januar und private Haushalte ab März oder April eine Preisbremse gelten. Die Bundesregierung setzt allerdings aktuell eine Zahlung an die Versorger, nicht an die Bürger, für Dezember um.

Kommission präferiert Zahlung an Verbraucher

Im Endbericht beharrt die Kommission auf ihrem Modell für eine Einmalzahlung an Gaskunden im Dezember. Sie hält ihr Modell für besser, weil es für Privathaushalte größere Anreize zum Gassparen gebe. Um eine Gasmangellage im Winter zu verhindern, müssen Haushalte und Unternehmen etwa 20 Prozent Gas gegenüber den Vorjahren einsparen. Die Versorger halten diesen Weg für gangbar und schnell umsetzbar, argumentierte die Kommission.

Laut dem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) soll dagegen der gesamte Jahresverbrauch für das Jahr 2022 ermittelt werden und dann ein Zwölftel dieses Preises erstattet werden. Dabei soll der Preis zum Stichtag 1. Dezember gelten. Dies berücksichtige Preissteigerungen im Jahresverlauf besser, so das Ministerium.

Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 sollte es laut Kommission einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richtet, die die Belastungen nicht selbst stemmen können. Grundlage bilden das Einkommen und die Höhe der Energiekosten. Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, einen Hilfsfonds geben.

Auflagen für Unternehmen

Die Kommission fordert, dass Firmen ihre Produktionsstätten erhalten müssen, um die Gas-Subventionen zu bekommen. Dividenden und Boni will sie aber nicht verbieten. Die Unternehmen sollen demnach eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen. Die Expertenkommission schlägt einen verbilligten Gaspreis von 7 Cent/kWh für rund 25.000 Industrieunternehmen vor. Der verbilligte Preis soll ab Januar für ein Kontingent von 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten.

Unternehmen müssen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger jedoch anmelden (Opt-In) und öffentlich machen. Damit die Firmen nicht ihr Gaskontingent teuer verkaufen und die Produktion schließen, sollen sie Garantien abgeben. Betroffene Unternehmen müssten den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen. „Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen“, so die Kommission.

Weitergehende Empfehlungen

Die Kommission empfiehlt zusätzlich Investitionen in Energieeffizienz und Heizungstechnologien, einen Wechsel der Energieträger und die Sanierung von Gebäuden. Priorisiert werden sollten besonders ineffizient gasbeheizte Mehrfamilienhäuser sowie Schulen und Krankenhäuser. Zudem sollen die Fördermöglichkeiten ausgeweitet und eine Strategie zur Nutzung von Abwärme entwickelt werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, begrüßte die Kommissions-Vorschläge auch in Bezug auf Einsparungen und Härtefallregeln. „Wir müssen jetzt insbesondere eine Lösung für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Bremse finden, die nach Aussage der Versorger aus organisatorischen Gründen erst im März für private Haushalten und Mittelstand greifen kann“, sagte er. Es gelte außerdem, Überförderungen zu verhindern.

Energiewirtschaft bereit zur Umsetzung der Preisbremse

BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff war selbst Mitglied der Kommission und kommentierte, dass die vorgeschlagene spürbare Entlastung bei den Gaspreisen die privaten Haushalte stabilisiere, und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sichere. „Gewinner sind die Gasverbraucher, der Mittelstand und auch die deutsche Industrie“, sagte Wolff.

Zudem liege nun auch eine Blaupause für eine ebenfalls dringend notwendige Strompreisbremse auf dem Tisch, die nun schnell angegangen werden solle, mahnte sie. Die Energiewirtschaft werde umgehend sämtliche Kapazitäten und Kompetenzen mobilisieren, damit die Entlastung bei den Verbrauchern ankommt, versprach Wolff.

Montag, 31.10.2022, 15:36 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gas - Gaspreiskommission legt Abschlussbericht vor
Quelle: Pixabay / Magnascan
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Gaspreiskommission legt Abschlussbericht vor
Die "Expertenkommission für Gas und Wärme" hat am 31. Oktober ihren Bericht zu einer Preisbremse vorgelegt. Darin werden die Entlastungen für Unternehmen an Bestandsgarantien geknüpft.
In der Energiepreiskrise sollen Millionen Privathaushalte und zehntausende Unternehmen entlastet werden. Die Bundesregierung hatte eine Expertenkommission für Gas und Wärme eingesetzt, die den besten Weg für eine Preisbremse vorschlagen sollte. Am 31. Oktober legte sie ihren Abschlussbericht vor. Ein Zwischenergebnis war bereits am 10. Oktober publiziert worden. Der Bericht wurde im Kanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übergeben.

Die Kommission schlug vor, die monatliche Abschlagzahlung für Gas und Fernwärme der Haushalte im Dezember vom Staat zu übernehmen. Zudem soll für Unternehmen ab Januar und private Haushalte ab März oder April eine Preisbremse gelten. Die Bundesregierung setzt allerdings aktuell eine Zahlung an die Versorger, nicht an die Bürger, für Dezember um.

Kommission präferiert Zahlung an Verbraucher

Im Endbericht beharrt die Kommission auf ihrem Modell für eine Einmalzahlung an Gaskunden im Dezember. Sie hält ihr Modell für besser, weil es für Privathaushalte größere Anreize zum Gassparen gebe. Um eine Gasmangellage im Winter zu verhindern, müssen Haushalte und Unternehmen etwa 20 Prozent Gas gegenüber den Vorjahren einsparen. Die Versorger halten diesen Weg für gangbar und schnell umsetzbar, argumentierte die Kommission.

Laut dem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) soll dagegen der gesamte Jahresverbrauch für das Jahr 2022 ermittelt werden und dann ein Zwölftel dieses Preises erstattet werden. Dabei soll der Preis zum Stichtag 1. Dezember gelten. Dies berücksichtige Preissteigerungen im Jahresverlauf besser, so das Ministerium.

Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 sollte es laut Kommission einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richtet, die die Belastungen nicht selbst stemmen können. Grundlage bilden das Einkommen und die Höhe der Energiekosten. Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, einen Hilfsfonds geben.

Auflagen für Unternehmen

Die Kommission fordert, dass Firmen ihre Produktionsstätten erhalten müssen, um die Gas-Subventionen zu bekommen. Dividenden und Boni will sie aber nicht verbieten. Die Unternehmen sollen demnach eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen. Die Expertenkommission schlägt einen verbilligten Gaspreis von 7 Cent/kWh für rund 25.000 Industrieunternehmen vor. Der verbilligte Preis soll ab Januar für ein Kontingent von 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten.

Unternehmen müssen die Teilnahme an dem Programm bei ihrem Versorger jedoch anmelden (Opt-In) und öffentlich machen. Damit die Firmen nicht ihr Gaskontingent teuer verkaufen und die Produktion schließen, sollen sie Garantien abgeben. Betroffene Unternehmen müssten den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen. „Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen“, so die Kommission.

Weitergehende Empfehlungen

Die Kommission empfiehlt zusätzlich Investitionen in Energieeffizienz und Heizungstechnologien, einen Wechsel der Energieträger und die Sanierung von Gebäuden. Priorisiert werden sollten besonders ineffizient gasbeheizte Mehrfamilienhäuser sowie Schulen und Krankenhäuser. Zudem sollen die Fördermöglichkeiten ausgeweitet und eine Strategie zur Nutzung von Abwärme entwickelt werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, begrüßte die Kommissions-Vorschläge auch in Bezug auf Einsparungen und Härtefallregeln. „Wir müssen jetzt insbesondere eine Lösung für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Bremse finden, die nach Aussage der Versorger aus organisatorischen Gründen erst im März für private Haushalten und Mittelstand greifen kann“, sagte er. Es gelte außerdem, Überförderungen zu verhindern.

Energiewirtschaft bereit zur Umsetzung der Preisbremse

BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff war selbst Mitglied der Kommission und kommentierte, dass die vorgeschlagene spürbare Entlastung bei den Gaspreisen die privaten Haushalte stabilisiere, und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sichere. „Gewinner sind die Gasverbraucher, der Mittelstand und auch die deutsche Industrie“, sagte Wolff.

Zudem liege nun auch eine Blaupause für eine ebenfalls dringend notwendige Strompreisbremse auf dem Tisch, die nun schnell angegangen werden solle, mahnte sie. Die Energiewirtschaft werde umgehend sämtliche Kapazitäten und Kompetenzen mobilisieren, damit die Entlastung bei den Verbrauchern ankommt, versprach Wolff.

Montag, 31.10.2022, 15:36 Uhr
Susanne Harmsen

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