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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 26. Oktober einen Entwurf für die Gas-Soforthilfe im Dezember 2022 vorgelegt. Statt eines Monatsabschlags soll es einen Jahresrabatt geben.
Mit einem Rabatt der Jahresrechnung um ein Zwölftel will das Bundeswirtschaftsministerium Gasverbraucher in diesem Jahr entlasten. Die gut 8
Prozent Preisminderung wären der beste Weg, damit alle erfasst werden, heißt es im Entwurf. Die Versorger sehen damit mehr Arbeit auf sich zukommen und fürchten, dass der Sparanreiz für die Verbraucher sinkt. Eine Expertenkommission zur Entlastung von Gaskunden hatte am 10.
Oktober eine Einmalzahlung an die Gaskunden in Höhe des Septemberabschlags empfohlen.
Gas- und Wärme-Kundinnen und Kunden sollen nun laut Entwurf von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet. Die „Soforthilfe“ solle einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Das Geld bekämen demnach nicht die Kunden, sondern die Versorger ausgezahlt.
Einige Milliarden Euro eingeplantInsgesamt sollen die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Finanzierung erfolge aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der bis zu 200
Milliarden Euro umfassen kann. Der Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2.
November im Kabinett beschlossen werden. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, hieß es.
Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen.
Mieter sehen Abschlag erst mit der JahresabrechnungDas Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.
Bei Fernwärme soll nach dem Papier der Bundesregierung die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll. Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst. Daher zahlten viele Mietende derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Die für Dezember geplante Entlastung solle mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietenden weitergegeben werden.
VKU fordert Überweisung vom Bund zum 1. DezemberDer Stadtwerkeverband VKU fordert Nachbesserungen an dem Entwurf. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte am 27.
Oktober, der Verband begrüße die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs. „Zwingend anzupassen“ seien aber Regeln zur Kostentragung und -erstattung. Elementar sei, dass Stadtwerke und Energieversorger fristgerecht mehrere Milliarden Euro für den erlassenen Dezember-Abschlag vom Bund zum 1.
Dezember erstattet bekämen.
„Eine bloße Bemühenszusage reicht definitiv nicht“, mahnte Liebing. Eine Vorfinanzierung sei für die Stadtwerke nicht machbar. Schaffe der Bund die Überweisung nicht fristgerecht, müssten Stadtwerke zunächst normal einziehen und abrechnen. Liebing warnte zudem vor einem „Bürokratie-Dschungel“. Für eine schnelle und reibungslose Umsetzung sei wichtig, dass die gesetzlichen Verfahrensregeln nicht zu kompliziert ausgestaltet werden.
Donnerstag, 27.10.2022, 16:13 Uhr
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