Dem so genannten „kleinen Mann" gefällt es nicht, wenn er Strafe für kleinere oder größere Gaunereien bezahlen muss, die Gerichte mit ihm gnadenlos sind, und er gleichzeitig mitbekommt, dass es bei den „Großen" keine Urteile, sondern Vergleiche gibt.
Die Begründung für Vergleiche ist meist die: Die Beweislage ist so schwierig, dass unter Umständen jahrelange juristische Auseinandersetzungen nötig sind, um zu einem ungewissen Urteil zu kommen, also kommt man sich entgegen. Einen solchen Vergleich ist jetzt der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, mit 29 Gasversorgungsunternehmen eingegangen, gegen die seine Behörde seit Monate
Mittwoch, 3.12.2008, 15:14 Uhr
Helmut Sendner
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