Auch wenn sie an manchen Stellen lange Übergangsfristen zulässt, verpflichtet die neue Gasnetzzugangsverordnung die Netzbetreiber auch zu raschem Handeln, zeigt Christian Thole*.
Die neue, seit Anfang September gültige Gasnetzzugangsverordnung begründet unmittelbare Rechte und Pflichten zwischen den Marktparteien. Doch was gilt angesichts einiger gesonderter Umsetzungsfristen bereits zum neuen Gaswirtschaftsjahr und welche Auswirkungen hat das auf die Vertragsgestaltung?
Im Blickpunkt steht die Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber. Die zahlreichen klei
Donnerstag, 30.09.2010, 12:24 Uhr
Redaktion
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