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Energie & Management > Urteil - Gasnetzbetreiber müssen Unternehmensdaten offen legen
Urteil

Gasnetzbetreiber müssen Unternehmensdaten offen legen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Gasnetzbetreiber in Deutschland künftig gegenüber der Bundesnetzagentur detaillierte Angaben über ihre Kalkulation der Netzentgelte machen müssen.
In drei am 19. Juni verkündeten Beschlüssen des BGH wies das Karlsruher Gericht eine Beschwerde von drei Betreibern überregionaler Gasnetze ab, die sich gegen die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gewehrt hatten. Die Unternehmen hatten argumentiert, dass die entsprechenden Daten derart detailreich seien und damit in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingegriffen werde. Zudem seien die als Bet

Dienstag, 19.06.2007, 16:50 Uhr
Andreas Kögler
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Gasnetzbetreiber müssen Unternehmensdaten offen legen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Gasnetzbetreiber in Deutschland künftig gegenüber der Bundesnetzagentur detaillierte Angaben über ihre Kalkulation der Netzentgelte machen müssen.
In drei am 19. Juni verkündeten Beschlüssen des BGH wies das Karlsruher Gericht eine Beschwerde von drei Betreibern überregionaler Gasnetze ab, die sich gegen die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gewehrt hatten. Die Unternehmen hatten argumentiert, dass die entsprechenden Daten derart detailreich seien und damit in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingegriffen werde. Zudem seien die als Bet

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