Für die Gastransportnetze sind jetzt erstmals durch einen europäischen Rechtsakt Zugangs- und Entgeltregelungen europaweit einheitlich festgeschrieben worden.
Festgelegt sind sie in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgas-Fernleitungsnetzen, die am 1. Juli 2006 in Kraft trat. Die Verordnung ist nach Auskunft der Bundesnetzagentur unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner weiteren Umsetzungsakte. Bei möglichen Widersprüchen zu nationalem Recht seien die Vorgaben der EU-Verordnung z
Mittwoch, 5.07.2006, 12:23 Uhr
Armin Müller
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